Schulordnung (AGB)

Grundlage für die Unterrichtsverträge ist die gültige Fassung der Schulordnung und der Beitragsübersicht (Stand: 15. Oktober 2019)

1. Teilnehmer

Die Teilnahme am Musikunterricht ist entsprechend dem Angebot für alle möglich.

2. Schuljahr

Das Schuljahr der Freien Musikschule Heidelberg (nachfolgend FMH genannt) ist das Kalenderjahr. Es beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Das Schuljahr ist in vier jahresübliche Quartale unterteilt.

Die Ferien- und Feiertagsregelungen der öffentlichen Schulen in Heidelberg gelten auch für die FMH.

3. Aufnahme und Abmeldung

3.1 Anmeldungen erfolgen über das Online-Anmeldeformular (blauer Button). Im Anfangsmonat werden die Unterrichtsbeiträge anteilig berechnet und die Anmeldegebühr beträgt einmalig € 10,00. Ein Unterrichtsbeginn ist jederzeit, auch im Verlauf eines Monats möglich.

Nach einer Anmeldung kann bei Nichtgefallen der Unterrichtsvertrag nach der ersten Stunde (vor der zweiten Stunde) wieder beendet werden.

3.2 Abmeldungen sind zum Ende der Quartale am 31. März / 30. Juni / 30. September / 31. Dezember möglich und müssen der FMH spätestens 4 Wochen vorher mitgeteilt werden.

3.3 Abmeldungen/Kündigungen bei allen Unterrichtsarten erfolgen papierlos über das Kontaktformular (oranger Button) und werden erst durch die Bestätigung der FMH per eMail wirksam. Kündigungen per Briefpost oder Einschreiben sind nicht notwendig

3.4 Bei einer Anmeldung ohne feste Laufzeit (Prepaid-Karte) gilt die vereinbarte Anzahl an einzelnen Stunden. Nach Ablauf dieser Stunden kann die Prepaid-Karte wieder erneuert werden, wozu keine erneute Anmeldung notwendig wird.

4. Unterricht

Der Unterricht wird in den von der FMH bereitgestellten Unterrichtsräumen und in den dafür vorgesehenen Außenstellen gegeben. Verhinderungen der Schüler sind den Lehrern rechtzeitig mitzuteilen und befreien nicht von der Zahlung des Unterrichtsbeitrages. Vernachlässigung des Unterrichts soll nicht stattfinden.

Durch Absagen des Schülers ausgefallener Unterricht muss nicht nachgeholt werden. Ausgefallener Unterricht von Seiten des Lehrers wird möglichst nachgeholt. In begründeten Fällen (Erkrankung des Lehrers oder andere schulische Gründe) können bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Kalenderjahr ausfallen. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Unterrichtsbeitrages. Längerer Unterrichtsausfall wird nachgeholt oder durch andere Lehrer gegeben. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung nach vorhandenen Möglichkeiten.

5. Aufsicht

Aufsichtspflicht für die Musikschüler besteht nur während des Unterrichts in den dafür vorgesehenen Unterrichtsräumen.

6. Unterrichtsbeiträge

Für die Teilnahme am Unterricht werden monatliche und umsatzsteuerfreie Unterrichtsbeiträge als Jahresbeiträge privatrechtlicher Art vereinbart. Sie sind in der gültigen Beitragsübersicht der FMH geregelt. Die Zahlungspflicht besteht auch während der Schulferien. Die FMH kann in angemessenem Zeitraum die Unterrichtsbeiträge erhöhen.

7. Schuldner der Unterrichtsbeiträge

Schuldner der privatrechtlichen Unterrichtsbeiträge sind:

  • bei minderjährigen Schülern die Eltern
  • bei volljährigen Schülern der Schüler selbst

8. Fälligkeit der Unterrichtsbeiträge

Die privatrechtlichen Beiträge entstehen ab Beginn des Unterrichts bzw. mit der Fortsetzung der Ausbildung im folgenden Unterrichtsjahr. Für die Teilnahme am Unterricht und in den Ergänzungsfächern werden Jahresbeiträge in 12 Teilbeträgen vereinbart. Die Teilbeträge sind am 1. Tag eines jeden Monats zu bezahlen und erfolgen mit einem SEPA-Lastschriftmandat.

Bei Rücklastschriften wird die Rücklastgebühr unserer Hausbank iHv. € 5,00 mitberechnet.

Werden die Unterrichtsbeiträge nicht rechtzeitig bezahlt, besteht kein Anspruch auf Unterricht. Bei vorzeitiger Beendigung des Unterrichts (Austritt, Beurlaubung oder Unterrichtsversäumnis) bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Unterrichtsbeiträge für ein volles Schulhalbjahr bestehen. In Ausnahmefällen kann der Unterrichtsbeitrag auf Antrag und Nachweis von schwerwiegenden Gründen teilweise erlassen werden.

9. Weitere Absprachen

Der Schüler darf sich an öffentlichen Aufführungen nur nach vorheriger Zustimmung des Lehrers beteiligen.

10. Datenschutzhinweise

Wir erheben im Rahmen der Abwicklung der Unterrichtsverträge Daten unserer Vertragspartner. Wir beachten hierbei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Vertragspartners werden wir Bestand- und Nutzungsdaten nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Unterrichtsvertrages notwendig ist.

Ohne Einwilligung unseres Vertragspartners geben wir Daten nicht weiter, insbesondere nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung.

11. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

FREIE MUSIKSCHULE HEIDELBERG

Geschäftsführer: Andreas Haberkorn

Rehovotstraße 5  –  69115 Heidelberg

Telefon: 06221/657334

Bei Bedarf bitte per E-Mail an: info@freie-musikschule-heidelberg.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster: „Widerrufsformular“ verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsformular

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben) unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlungen verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.